Ehevertrag
Ein Ehevertrag sollte nicht als Zweifel an der Ehe selbst angesehen werden, er erleichtert nur den Umgang mit dem Vermögen im Falle einer Trennung.
Da die rechtlichen Grundlagen bei Eheverträgen komplex sind, sollte von Vorneherein ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Zudem muss der Ehevertrag notariell beglaubigt werden.
AblaufDer Ehevertrag kann schon vor der Hochzeit oder erst während der Ehe geschlossen werden. Die Eheleute sollten sich im Voraus überlegen, was in ihrem Vertrag geregelt werden soll, dies kann bereits mit Hilfe des Anwalts geschehen. Nehmen Sie sich die Zeit, genau zu überlegen was in Ihrem Ehevertrag geregelt werden soll, im Falle einer Scheidung werden beide Partner froh darüber sein, wenn die Trennung ohne "Rosenkrieg" und möglichst zufriedenstellend für den Einzelnen ablaufen. Formuliert wird der Vertrag dann schließlich vom Rechtsanwalt und beglaubigt durch den Notar, der verpflichtet ist den Ehevertrag nochmals auf Vor-und Nachteile für beide Parteien zu überprüfen. |
Ehevertrag
Auch wenn ein Ehevertrag wahrscheinlich von vielen Paare als unromantisch angesehen wird, sollte man sich gut überlegen ob es nicht doch sinnvoll ist, gemeinsam einen auf zu setzten. Dies ist ratsam, wenn ein Partner sehr viel vermögender ist als der andere, wenn ein großer Altersunterschied besteht oder ein Partner ein Unternehmen mit in die Ehe bringt. Häufig kommt es bei Scheidungen zu Streitigkeiten zwischen den Partnern. Die Aufteilung der Güter und mögliche Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüche sind nicht immer einfach zu regeln.

